DIE KOSTEN VON WÄRMEPUMPEN RICHTIG ABRECHNEN

06.05.2024

Die Kosten von Wärmepumpen richtig abrechnen

Die Betriebskosten, oft auch zweite Miete genannt, sind ein wesentlicher Kostenfaktor für Wohnungseigentümer und Mieter. In Mehrfamilienhäusern müssen die Bewohner sich darauf verlassen können, dass die Abrechnung den aktuellen rechtlichen Vorgaben entspricht. Hausverwalter, die mit dieser Abrechnung betraut sind, kennen sich mit klassischen Öl- oder Gas-Zentralheizungen in der Regel bestens aus. Aber wie lassen sich die Betriebskosten einer Wärmepumpe – vor allem also für den benötigten Strom – rechtlich sicher auf die Haushalte verteilen?

Wie lassen sich die Betriebskosten einer Wärmepumpe rechtlich sicher auf die Haushalte verteilen? Hausverwaltungen können bei dieser Herausforderung auf moderne Messtechnik zurückgreifen. Foto: djd / Minol / 123RF / parin1412
Wie lassen sich die Betriebskosten einer Wärmepumpe rechtlich sicher auf die Haushalte verteilen? Hausverwaltungen können bei dieser Herausforderung auf moderne Messtechnik zurückgreifen. Foto: djd / Minol / 123RF / parin1412

Messtechnik für die korrekte Verbrauchserfassung

"Die Kosten der Wärmepumpe sind wie bei klassischen Öl- oder Gasheizungen verbrauchsanteilig zu verrechnen, dem neuen Gebäudeenergiegesetz zufolge ist eine solche Verbrauchsabrechnung verpflichtend", sagt Udo Pudwill, Leiter Kompetenzcenter Technik beim Immobiliendienstleister Minol. Laut Heizkostenverordnung dürfen dabei nur entstandene Kosten auf die Nutzer umgelegt werden. Im ersten Schritt gilt es also, die Kosten und den Energieverbrauch der Wärmepumpenanlage separat und nachweisbar über eichrechtlich zugelassene Messgeräte zu erfassen. Im zweiten Schritt werden die Kosten dann den Bereichen Heizung und Warmwasser zugeordnet und auf die einzelnen Haushalte unterverteilt. Für beide Schritte braucht es die richtige Messtechnik. Der Verbrauch für die Wärmepumpe wird über einen vorgeschalteten Stromzähler gemessen. Nicht zu vergessen ist dabei die Erfassung zusätzlicher Heizstäbe, wie sie etwa in Puffer- oder Warmwasserspeicher eingebaut sein können. Bei den Kosten der Wärmepumpe werden wie bei der herkömmlichen Heizkostenabrechnung alle Betriebs- und Wartungskosten der Anlage berücksichtigt, außer den Ausgaben für Reparaturen und Instandhaltungsmaßnahmen. Zur vollständigen Messausstattung gehört ein Wärmezähler nach der Wärmepumpe zum Nachweis der Jahresarbeitszahl. Ein Wärmezähler für Warmwasser ist immer vorgeschrieben, ein Wärmezähler für Raumwärme empfehlenswert.
 
Die Kosten der Wärmepumpe sind wie bei klassischen Öl- und Gasheizungen künftig verbrauchsanteilig zu verrechnen, moderne Fernablese-Messtechnik unterstützt Hausverwaltungen bei dieser Aufgabe. Foto: djd / Minol / 123RF / parin1412
Die Kosten der Wärmepumpe sind wie bei klassischen Öl- und Gasheizungen künftig verbrauchsanteilig zu verrechnen, moderne Fernablese-Messtechnik unterstützt Hausverwaltungen bei dieser Aufgabe. Foto: djd / Minol / 123RF / parin1412

Fernablesung ist am bequemsten

Komfortabel können Hausverwalter die Daten sämtlicher Heizungsanlagen auswerten, indem sie für die Abrechnung ein Fernablese-System wie Minol Connect nutzen. Spätestens Ende 2026 ist die Fernablesung ohnehin verpflichtend. Damit lassen sich die Daten der Messgeräte abrufen, ohne dass Servicemitarbeiter das Haus oder die Wohnungen betreten müssen. Mehr Informationen gibt es unter www.minol.de/connect.html. Gut zu wissen: Mess- und Abrechnungskonzepte müssen für das jeweilige Gebäude und das zugehörige Heizsystem individuell erstellt werden. Der Immobiliendienstleister unterstützt Hausverwaltungen dabei mit fachlichem Rat und innovativen Produkten.
Resümee / Karsten Mueller (Chefredaktion)

Die Heizkostenabrechnung für Gebäude mit Wärmepumpen erfolgt auf Basis des gemessenen Energieverbrauchs. Entsprechend der neuen Gesetzgebung ist eine verbrauchsabhängige Abrechnung verpflichtend. Hierbei sind nur die tatsächlich entstandenen Kosten umlegbar. Die Abrechnung beginnt mit der präzisen Erfassung des Energieverbrauchs durch eichrechtlich zugelassene Messgeräte. Im zweiten Schritt werden diese Kosten den Nutzern entsprechend ihrem Verbrauchsanteil für Heizung und Warmwasser zugeordnet. Wichtig ist, dass der Verbrauch durch einen vorgeschalteten Stromzähler erfasst wird, um die Kosten korrekt und gerecht zu verteilen.

Autor / Quelle: Minol Messtechnik. W. Lehmann GmbH & Co. KG

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